5. Vorwurf gemäss Strafbefehl Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 17.8.2015 vorgeworfen, sich der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch unbefugte Einfuhr von Hanfsamen in die Schweiz, begangen zwischen ca. dem 18.4.2015 und 15.5.2015, in B.________, schuldig gemacht zu haben. Konkret lautet der Vorwurf wie folgt (pag. 19): […] der Beschuldigte bestellte unter 4 Malen unbefugt total 40 Hanfsamen, welche zur Gewinnung von illegalem THC-haltigen Hanf geeignet sind, und führte diese unbefugt in die Schweiz ein.