Fürsprecher C.________ teilte mit Schreiben vom 15.7.2016 mit, dass er die Interessen des Beschuldigten fortan nicht mehr vertrete und der Beschuldigte beabsichtige, die Berufungsbegründung selbständig einzureichen (pag. 162). Der Beschuldigte reichte daraufhin am 18.7.2016 form- und fristgerecht eine schriftliche Berufungsbegründung ein (pag. 164 ff.). Von Amtes wegen wurde mit Datum vom 28.6.2016 ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag. 160).