2. Berufung Gegen das erstinstanzliche Urteil vom 15.3.2016 meldete A.________ (nachfolgend der Beschuldigte), vertreten durch Fürsprecher C.________, am 18.3.2016 frist- und formgerecht die Berufung an (pag. 123). In der frist- und formgerechten Berufungserklärung vom 6.6.2016 beantragte Fürsprecher C.________ namens und im Auftrag des Beschuldigten, das erstinstanzliche Urteil sei aufzuheben, der Beschuldigte sei vom Vorwurf der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz freizusprechen, die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Staate zur Bezahlung aufzuerlegen und es sei dem