nicht nur handelt es sich dabei um ein Verbrechen, mit einer entsprechend massiven Strafandrohung, sondern auch um ein moralisch und gesellschaftlich besonders verwerfliches Verhalten. Die Bezichtigung gegenüber der Polizei führte zur Einleitung eines Strafverfahrens, das erst nach über zehn Monaten seinen Abschluss fand. Während des Verfahrens sah sich die Privatklägerin immer wieder mit dem Vorwurf konfrontiert und musste sich mehrmals zur Verfügung der Polizei halten.