Die Kammer geht deswegen davon aus, dass im Jahr 2016 wieder ein Ertrag in ähnlicher Höhe wie 2015 resultiert. Somit, und weil auch ein Pauschalabzug von lediglich 20% gewährt und zudem noch dem Konkubinat Rechnung getragen werden könnte, erweist sich der Tagessatz von CHF 70.00 sicher nicht als zu hoch. Der Beschuldigte gab überdies selber an, es laufe geschäftlich wieder besser. Der Tagessatz wird auch durch die Kammer auf CHF 70.00 festgesetzt.