Dieser Lohn basiere auf der Buchhaltung. Er sei ständig daran, den Betrieb wieder zum Laufen zu bringen, es sei eine harte Zeit gewesen, langsam bessere es aber wieder (pag. 443 Z. 19–23). Die Jahresrechnung für 2016 bestehe aber noch nicht, werde aber viel tiefer ausfallen (pag. 443 Z. 32–33). Für die Kammer ist indes nicht nachvollziehbar, wie der Beschuldigte gestützt auf die Buchhaltungsunterlagen auf CHF 3‘500.00 kommt. Auch lassen sich die Abweichungen nicht schlüssig mit dem Darlehen, welches sein Ex-Buchhalter angeblich fälschlicherweise in der Jahresrechnung 2015 «drin gelassen» haben soll, erklären.