425) und auch aus dem Leumundsbericht vom 26. Juli 2017 (pag. 426 ff.) ergeben sich kaum Veränderung gegenüber der Situation im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils. Der Kontakt mit den Kindern scheint wieder zu funktionieren, hingegen geht der «Scheidungskrieg» offenbar weiter (vgl. das nach wie vor hängige Zivilverfahren vor dem Regionalgericht Emmental-Oberaargau). Gemäss seinen neusten Angaben verdient der Beschuldigte monatlich einen Nettolohn von CHF 3‘500.00 (vgl. dazu E. 14 unten), für die beiden Kinder bezahlt er Alimente in der Höhe von total CHF 1‘200.00.