Tatkomponenten Der Beschuldigte bezichtigte die Privatklägerin bei einer Strafverfolgungsbehörde eines Verbrechens, mithin einer strafrechtlich wie moralisch besonders verwerflichen Handlung, welche geeignet ist, den Ruf der Privatklägerin, ein ehrbarer Mensch zu sein, in starker Weise herabzusetzen.