173 StGB). 11.2 Subsumtion Mit Formular vom 28. Oktober 2013 stellte die Privatklägerin fristgerecht Strafantrag gegen den Beschuldigten wegen Verleumdung, evtl. übler Nachrede (pag. 4 f.). Der Beschuldigte seinerseits war am 12. September 2013 auf der Polizeiwache in E.________ erschienen. Er stellte gegen seine ehemalige Lebenspartnerin, die Privatklägerin, einen «Strafantrag» u.a. wegen Urkundenfälschung, worin ausdrücklich enthalten ist, dass er die Verfolgung und Bestrafung der Privatklägerin verlangt (Nebenakten pag. 3; vgl. auch den Anzeigerapport, Nebenakten pag. 1).