19 schrieben hatte, ihm war aber nicht bewusst, dass die Unterschrift auf der Abmachung vom 11. Mai 2013 tatsächlich von ihm stammt. Am 12. September 2013 ging er zur Polizei, wo er gegen die Privatklägerin u.a. wegen Urkundenfälschung Anzeige erstattete. III. Rechtliche Würdigung