18 geantwort; vgl. pag. 197 Z. 34–35). Das Verhalten lässt somit keine Rückschlüsse auf die Kenntnis der Vereinbarung zu, zumal nicht ersichtlich ist, wo den darin enthaltenen Nebenpunkten, welche über die Zuteilung durch die Transferpapiere hinausgehen, nachgelebt wurde. Vielmehr hat Rechtsanwältin F.______