199 Z. 10–14). Sowohl die Frage als auch die Antwort beziehen sich somit klar auf das Bestehen einer Rechenschaftspflicht bei einem allfälligen Verkauf an Dritte. Im Zivilverfahren verlangte der Beschuldigte von der Privatklägerin demgegenüber einen Betrag als «Entgelt für in den Besitz der Klägerin übergangene Pferde» (Zivilakten CIV ________ pag. 42, S. 20 Ziff. 3 der Klageantwort). Unbesehen der zivilrechtlichen Bedeutung der unterzeichneten Transferpapiere und der gestützt darauf erfolgten Übergabe fusst die geltend gemachte Zivilforderung auf dieser Zuteilung unter den Parteien und nicht aus dem Verkauf an Dritte, welchen es dadurch erst zu ermöglichen galt.