(Zivilakten CIV ________ pag. 42). Dieser vermeintliche Widerspruch lässt sich indessen weitgehend auflösen: Der Beschuldigte führte an der Hauptverhandlung aus, nach dem Unterschreiben des Transferpapiers könne jeder mit seinem Pferd machen könne, was er wolle (pag. 199 Z. 7–8). Auf richterliche Nachfrage, ob man sich danach noch irgendwie Rechenschaft schulde, wenn man ein Pferd verkauft habe, antwortete der Beschuldigte mit: «Nein. Abrechnen muss man einen Verkauf auch nicht mehr, die Pferde sind mit der Unterschrift übergeben» (pag. 199 Z. 10–14).