Dass sein Fokus, der generell nicht gross auf administrative Belange gerichtet zu sein scheint, in dieser Situation erst recht nicht auf den Papieren lag und er einfach seinen «Chribel» unter die ihm vorgelegten Dokumente machte, ist für die Kammer unter diesen Umständen nachvollziehbar. Die Vorinstanz erblickte einen eklatanten Widerspruch darin, dass der Beschuldigte einerseits zu Protokoll gab, wenn man das Transferpapier unterschrieben habe, müsse man einen allfälligen Verkauf nicht abrechnen, er dann aber für die am 11. Mai 2013 zugeteilten Pferde im Zivilverfahren auf einmal CHF 141‘500.00 von der Privatklägerin verlangte (Zivilakten CIV ___