Dies notabene gegenüber seiner Ex-Partnerin, mit der schon damals ein angespanntes Verhältnis bestand. Ebenso erstaunlich ist, dass die Pferde ohne nähere Regelung in einem Rahmendokument hätten übertragen werden sollen, zumal die Tiere die finanzielle Existenz des Beschuldigten beschlugen und man auch schon die vom 25. April 2013 datierende Rahmenvereinbarung (pag. 57) schriftlich abgeschlossen hatte. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Vorgehensweise, wonach die Privatklägerin Dokumente vorbereitete und bereithielt, sodass sie der Beschuldigte nebenbei – etwa beim Mittagessen (vgl. Nebenakten pag. 58 Z. 41–42) oder beim Telefonieren (Nebenakten pag.