16 gen und gedankenlosen Unterzeichnung der Transferpapiere muss er auch die Vereinbarung unterschrieben haben – ohne den Text gelesen oder auch nur bemerkt zu haben, dass es sich dabei um ein anderes Dokument als die Transferpapiere handelt. Es trifft zwar zu, dass die Transfer-Reports der Abmachung vom 11. Mai 2013 kaum ähnlich sind, insbesondere sind erstere auf Englisch abgefasst und ist die Unterschrift auf anderer Höhe anzubringen. Dennoch geht die Kammer davon aus, dass dies dem Beschuldigten bei seiner hastigen und unachtsamen Unterzeichnung der vorgelegten Papiere entging.