Anlässlich der Einvernahme in der Berufungsverhandlung konnte sich auch die Kammer einen eigenen Eindruck vom Beschuldigten verschaffen. Er wirkte vom Typ her eher ruhig, nicht besonders emotional, wobei er aber nicht ganz zu verbergen vermochte, dass ihn der Streit mit der Privatklägerin zusetzt. Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit seiner Angaben