Nachdem sich aufgrund des Gutachtens vom 13. Dezember 2016 auch die Hypothese «Blankounterschrift» als unwahrscheinlich herausstellte, betonte er nochmals, dass er den Text nicht kenne und sich nicht erinnern könne, die Abmachung unterschrieben zu haben. Dass sich diese teilweise etwas naiv wirkenden Erklärungsversuche dafür, wie seine nun wohl doch als echt zu qualifizierende Unterschrift auf das Papier gelangt sein könnte, weitgehend am sukzessiven Erkenntnisgewinn im Laufe des Verfahrens anpassten, schliesst keineswegs aus, dass der Beschuldigte die Abmachung tatsächlich nicht bewusst unterschrieben hat.