Geradesogut ist nämlich denkbar, dass er in vollster Überzeugung, die ihm unbekannte Abmachung nie unterzeichnet zu haben, nach Abweichungen suchte, was durchaus begreiflich wäre. Eine solche Deutung legen die ernsthaft wirkenden Beteuerungen des Beschuldigten vor der Kammer nahe, er sei zu jenem Zeitpunkt zu 100% überzeugt gewesen, dass es sich nicht um seine Unterschrift handle. Konfrontiert mit der Erkenntnis des UTD, wonach die Unterschrift von ihm stamme, meinte er am 21. März 2014 zunächst noch, das könne nicht sein.