14 deren Inhalt am 12. September 2013 auf der Polizeiwache erschienen sei, und gegen die Privatklägerin u.a. wegen Urkundenfälschung Strafanzeige eingereicht habe (pag. 302 ff., S. 9 ff. der Urteilsbegründung). 9.3 Würdigung der Kammer 9.3.1 Nach Auffassung der Kammer können die Aussagen des Beschuldigten, entgegen der Einschätzung der Vorinstanz, nicht einfach als unglaubhaft bezeichnet werden.