Weiter sähen sich die Abmachung und die unbestrittenermassen unterzeichneten Transfer-Reports in keiner Weise ähnlich; auch die Rahmenvereinbarung sei schriftlich abgeschlossen worden, das Vereinbarte mache für den Beschuldigten durchaus Sinn und der Vereinbarung sei durch die Parteien nachgelebt worden, insbesondere habe eine entsprechende Aufteilung der Pferde stattgefunden. Zudem spreche der Inhalt der Abmachung dafür, dass sie ein Produkt gemeinsamer Besprechungen und wechselseitiger Standpunkte sei. Auch der Hinweis im Schreiben der Anwältin des Beschuldigten, Rechtsanwältin F.___