Entsprechend habe er seine Pferde verkauft. Die Behauptung, dass sie seine Unterschrift gefälscht habe, stimme überhaupt nicht und sie möchte, dass es von der Unterschrift ein graphologisches Gutachten gemacht werde (pag. 13 Z. 77–93). In der polizeilichen Einvernahme vom 7. November 2013 (pag. 14 ff., Nebenakten pag. 53 ff.) sagte sie als u.a. wegen Urkundenfälschung beschuldigte Person, der Beschuldigte habe die Unterschrift selber getätigt. Die Vereinbarung hätten sie beide zur gleichen Zeit in L.________ unterschrieben.