9.1.2 der Privatklägerin Die Privatklägerin wurde am 28. Oktober 2013 als Auskunftsperson befragt, nachdem sie gleichentags gegen den Beschuldigte Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung eingereicht hatte (pag. 11 ff.; vgl. Anzeigerapport, pag. 2 f.). Sie erklärte, sie sei am Vortag von der Polizei darüber informiert worden, dass der Beschuldigte gegen sie Anzeige wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen (Umschreibung eines Fahrzeugausweises und Vereinbarung von L.________ (Ortschaft)) angezeigt habe. Die Anschuldigungen würden nicht der Wahrheit entsprechen und seien aus der Luft gegriffen. Das lasse sie sich nicht bieten.