So habe die Privatklägerin nichts zu tun mit dem Hengst S.________ (Pferdename) und dem verkrüppelten Fohlen T.________ (Pferdename) Auch sehe er nicht ein, wieso er als ihr Ex die Pferde hätte trainieren sollen und die Fohlenweide CHF 300.00 statt CHF 350.00 kosten sollte. Er würde dies so nie unterschreiben (pag. 445 Z. 27–33). Zu dem von ihm erwähnten Tunnelblick führte er aus, dass er konzentriert gewesen sei auf das, was er danach habe reiten wollen, ohne zu merken, was auf der Seite passiere. Er habe damit sagen wollen, dass er in der Vorbereitung gestanden sei und ziemlich pressiert habe (pag.