445 Z. 8–21). Die Transferpapiere – so gab er später auf Nachfrage an – seien nicht ausgefüllt gewesen; aufgrund des Abstammungspapiers habe man aber gewusst, um welches Pferd es gegangen sei (pag. 446 Z. 12–15). Weiter gab er, gefragt, wie abgemacht worden sei, wer welches Pferd erhalte, an: «Bevor sie nach M.________ ging, haben wir das im Stall besprochen. Es war nicht ganz freiwillig von mir, ich musste. Man ist einfach durch den Stall durchgelaufen» (pag. 445 Z. 23–25). Das was auf S. 2 der Vereinbarung stehe, mache keinen Sinn. So habe die Privatklägerin nichts zu tun mit dem Hengst S.________ (Pferdename) und dem verkrüppelten Fohlen T.________ (Pferdename)