Auf Vorhalt seiner früheren Aussagen, wonach die Transferpapiere unten ein wenig aus dem «Mäppli» herausgezogen worden seien, damit man sie unterschreiben könne, sowie auf Frage, wie die Privatklägerin dann gewusst habe, was sie in die Papiere reinschreiben musste, gab er an, die Adressen hätte später eingesetzt werden können, es sei rein nur um die Unterschrift für die jeweiligen Pferde gegangen. Auf Frage, wie er denn die inhaltliche Richtigkeit der Transferpapiere kontrolliert habe, führte er weiter aus, es seien so «Ordnermäppli» gewesen, auf denen man auf der oberen Seite den Namen des jeweiligen Pferdes sehe (pag. 445 Z. 8–21).