Angesprochen auf die gegenüber der Polizei behaupteten Differenzen zur eigenen Unterschrift führte der Beschuldigte aus, er sei damals ganz, ganz sicher gewesen, dass er es nicht unterschrieben habe, er habe einfach nur die Abstammungsurkunden unterzeichnet. Als er die Unterschrift gesehen habe, habe er davon ausgehen müssen, dass die Unterschrift nicht von ihm stamme, da eine solche leicht zu fälschen sei. Leider habe er sich damals überreden lassen, vor dem Turnier die Abstammungspapiere zu unterschreiben (pag. 444 Z. 28–44). Am 11. Mai 2013 habe er in L.________ ein Turnier mit einem Kundenpferd gehabt.