10 sich nicht erinnern, die Abmachung unterschrieben zu haben, müsse jetzt aber davon ausgehen, dass er unterschrieben habe. Er kenne den Text aber nicht und wisse auch nicht, wieso er so etwas hätte unterschreiben sollen. Angesprochen auf die gegenüber der Polizei behaupteten Differenzen zur eigenen Unterschrift führte der Beschuldigte aus, er sei damals ganz, ganz sicher gewesen, dass er es nicht unterschrieben habe, er habe einfach nur die Abstammungsurkunden unterzeichnet.