Auf Nachfrage des Gerichtspräsidenten gab der Beschuldigte an, die Privatklägerin habe den Transferreport jeweils halb rausgezogen, so dass man ihn habe unterschreiben können. Man habe alle – ein «Mäppli» pro Pferd – auf der Motorhaube ausgebreitet, die Haube sei voll davon gewesen und er habe dann in einem Zug alle unterschrieben (pag. 203 Z. 2–24). Schliesslich gab der Beschuldigte auf Frage, warum er trotz Tunnelblick so gut Auskunft über die Beschaffenheit der einzelnen «Mäppli» und den Akt des Unterzeichnens geben könne, an, dies sei, weil er diese «Mäppli» so seit jeher gesehen habe und diese seit Jahren so seien (pag. 203 Z. 28–38).