Sie habe sofort nach M.________ fahren wollen, die Pferde seien schon im Fahrzeug gewesen und man habe direkt auf der Motorhaube unterschreiben müssen (pag. 201 Z. 27–31). Auf Vorhalt, dass er einerseits nicht unterschrieben haben wolle und andererseits geltend mache, er habe einen Tunnelblick gehabt, gab der Beschuldigte an: «Ich für mich habe das Gefühl, ich habe dieses Papier nie unterschrieben» (pag. 201 Z. 33–36).