Auch wenn die Pferde im Wesentlichen gemäss der Abmachung aufgeteilt worden seien, so habe er die Vereinbarung trotzdem nicht unterschrieben. Abgesehen von den Transferpapieren, die alle in einem «Mäppli» gewesen seien, habe er nichts unterschrieben (pag. 201 Z. 1–11). Er sei kurz vor der Teilnahme am Turnier gestanden, da sei man auch als Profi aufgeregt und müsse sich das Pattern einprägen. «Man hat dann irgendwie einen Tunnelblick» (pag. 201 Z. 19–20). Er habe der Privatklägerin nicht sagen können, sie solle bis nach dem Turnier warten. Sie habe sofort nach M.__