Er frage sich, ob die Privatklägerin womöglich die Transferschreiben vorbereitet habe und so zu seiner Unterschrift gekommen sei. Daneben sehe er absolut keine andere Möglichkeit (Nebenakten pag. 51 Z. 72–75). Er stellte dann noch weitere Überlegungen an und sagte, es mache einfach keinen Sinn, wieso er diese Vereinbarung hätte unterschreiben sollen. Eventuell sei in den Bürounterlagen noch eine Blankounterschrift vorhanden gewesen, da er zwischendurch beim Telefonieren unterschrieben habe (Nebenakten pag. 51 Z. 101–103). Zum Schluss wollte er dem Protokoll noch beigefügt haben, er habe diesen Text nie so unterschrieben. Er werde in dieser Abmachung ja nur benachteiligt.