8 Vorhalt der Ergebnisse des KTD, wonach der Namenszug von im selber stamme, meinte der Beschuldigte wörtlich: «Dies kann nicht sein, dies ist nicht möglich. Frau C.________ kam erst im Nachhinein mit diesem Schreiben. Darauf werde ich nur benachteiligt. Ich habe diesen Text sicher nicht unterschrieben» (Nebenakten pag. 50 Z. 41–48). Die Transferpapiere seien auf der Motorhaube des Nissan Patrols ausgebreitet gewesen, sie hätten diese gleichzeitig unterschrieben. Er frage sich, ob die Privatklägerin womöglich die Transferschreiben vorbereitet habe und so zu seiner Unterschrift gekommen sei.