Am 21. März 2014, nachdem die von ihm angezeigte Privatklägerin mittlerweile Gegenanzeige eingereicht hatte, wurde der Beschuldigte erneut als Auskunftsperson polizeilich befragt (Nebenakten pag. 49 ff.). Er machte geltend, er hätte die Transferpapiere nie unterschrieben, «wenn ich gewusst hätte, dass Frau C.________ mich irgendwie hereinlegen würde» (Nebenakten pag. 49 Z. 15–17). Weiter gab er an, sie hätten die Transferpapiere ca. 30 Minuten vor dem Turnier unterschrieben. Auf entsprechende Frage schloss er eine Verwechslung der Papiere mit dem Vereinbarungsschreiben aus: «Ich glaube nicht. Es waren sehr viele Transfers.