Er habe am fraglichen Tag die Abstammungspapiere der Pferde (Transfers) unterschrieben, aber sicherlich nicht dieses Abmachungsschreiben. Er wies auch gleich explizit und sehr konkret auf Differenzen zu seiner Unterschrift hin, die er zu erkennen glaubte (beim Buchstaben «A» im Vornamen mache er keinen Schwung, das «i» mache er gerade und nicht gebogen; pag. 18 f., Nebenakten pag. 39 f.). Am 21. März 2014, nachdem die von ihm angezeigte Privatklägerin mittlerweile Gegenanzeige eingereicht hatte, wurde der Beschuldigte erneut als Auskunftsperson polizeilich befragt (Nebenakten pag.