Vorliegend müsste unter Annahme der Hypothese «Blankounterschrift» das Interferenzfarben erzeugende Schreibeinfärbungsmittel (Kugelschreiberpaste) im Kreuzungsbereich durch die pigmentierte InkJet-Tinte, welche keine Interferenzfarben erzeuge, überdeckt werden. Die festgestellte Interferenzfarbenbildung in den Kreuzungszonen (vgl. pag. 387, Abbildungen 4 und 5) seien unter Annahme einer Blankounterschrift als sehr unwahrscheinlich zu beurteilen.