9 Nebenakten). 8.2 Kriminaltechnisches Gutachten des Forensischen Instituts Zürich vom 13. Dezember 2016 (pag. 377 ff.) Die beiden Gutachter, G.________ und H.________, untersuchten die fragliche Abmachung und die sich darauf befindlichen Schreibleistungen mittels diverser, im Einzelnen beschriebener Methoden. Die durchgeführten materialtechnischen Untersuchungen (Stereo- und Raumbildmikroskopie, visuelle und extravisuelle Untersuchung des optischen Verhaltens, elektrostatisches Abbildungsverfahren zur Sichtbarmachung nicht eingefärbter Schreibdruckrillen) wurden umfassend dargestellt, dokumentiert und erläutert.