Unbesehen davon, ob der Beschuldigte die Abmachung vom 11.05.2013 unterzeichnet hat, sind die Pferde gemäss der Abmachung zwischen den Parteien aufgeteilt worden oder verblieben beiden Parteien (pag. 55 i.V.m. pag. 196, Z. 18-23, pag. 199, Z. 28-42). Bei N.________ (Pferdename) handelt es sich um ein Pferd der Kinder (pag. 55, 196, Z. 18-25). Der Wallach O.________ (Pferdename) gehörte dem Beschuldigten und wurde von diesem verkauft (pag. 199, Z. 44-49). O.________ wird in der Abmachung vom 11.05.2013 erwähnt, nicht aber zugeteilt (pag. 55-56).