_ (Ortschaft) (www.________.ch). Ob der Betrieb in der Vergangenheit zusammen mit der Privatklägerin im Rahmen einer einfachen Gesellschaft geführt worden ist, wird vom Beschuldigten mit Vehemenz bestritten und bildet Gegenstand eines umfangreichen zivilrechtlichen Verfahrens. Fakt ist, dass das Konkubinat im April 2013 aufgelöst worden ist, nachdem die Privatklägerin von einer ausserehelichen [recte: Fremd-] Beziehung des Beschuldigten erfahren hatte. Die Parteien schlossen am 25.04.2013 eine Rahmenvereinbarung betreffend der Weiterführung der einfachen Gesellschaft K.________, bestehend aus C.________ und A.________, ab (pag.