nachfolgend Abmachung vom 11. Mai 2013) vom Beschuldigten und wenn ja, hat er realisiert, diese Abmachung zu unterschreiben? Während für die Beantwortung der ersten Frage objektive Beweismittel, vor allem das oberinstanzlich eingeholte kriminaltechnische Gutachten im Vordergrund stehen (vgl. E. 8 unten), erweisen sich bei der zweiten Frage insbesondere die Aussagen der Parteien als hilfreich (vgl. E. 9.1 und E. 9.3 unten).