In Gutheissung des Beweisantrages holte die Verfahrensleitung in der Folge beim Forensischen Institut Zürich ein kriminaltechnisches Gutachten ein (Gutachtensauftrag vom 13. September 2016, pag. 371 f.; Gutachten des Forensischen Instituts Zürich, G.________ und H.________, vom 13. Dezember 2016, pag. 377 ff.). Von Amtes wegen wurden in oberer Instanz überdies ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 425) sowie ein aktueller Leumundsbericht samt Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse und Betreibungsregisterauszug, datierend vom 26. Juli 2017 (pag. 426 ff.), eingeholt.