2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete Rechtsanwältin F.________ als damalige Verteidigerin namens und im Auftrag des Beschuldigten mit Eingabe vom 13. April 2016 formund fristgerecht die Berufung an (pag. 289). Die vom 1. Juni 2016 datierende Berufungserklärung ging ebenfalls fristgerecht beim Obergericht des Kantons Bern ein (pag. 325 f.).