verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu CHF 70.00, ausmachend total CHF 17‘500.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Verbindungsbusse von CHF 3‘500.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 50 Tage festgesetzt 3. Zu den Verfahrenskosten, bestehend aus Gebühren von CHF 3‘450.00. Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen damit CHF 2‘450.00.