11. Die Verfahrensleitung stellte die Eingaben den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 29. Juni 2016 zu und gewährte dem Beschwerdeführer die Gelegenheit, eine auf das vorliegende Verfahren beschränkte Honorarnote einzureichen (pag. 107 ff.), wovon letzterer am 4. Juli 2016 Gebrauch machte (pag. 111 ff.). II. Formelles