2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 800.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf acht Tage festgesetzt. 3. Zu den erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1‘700.00. 4. Zu den oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 800.00. III. Ziff. III des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 10.3.2016 (Einstellung des Widerrufsverfahrens) wird aufgehoben und die Akten zur Durchführung des Widerrufsverfahrens an das Regionalgericht Bern-Mittelland zurückgewiesen, soweit das vorliegende Urteil gemäss Ziff. II. hiervor in Rechtskraft erwächst und dem Grundsatz nach Bestand hat. IV.