14.8 Retrospektive Konkurrenz / Asperation / Bestimmung der Zusatzstrafe Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 9.10.2015 (BM 15 34244; pag. 311) wegen einfacher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 60.00 (bedingter Vollzug unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren) sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 300.00 verurteilt. Im vorliegenden Verfahren ist der Beschuldigte am 31.5.2015 straffällig geworden. Es liegt ein Fall von retrospektiver Konkurrenz vor.