Davon sind dem Beschuldigten CHF 690.00 anzurechnen. Der Beschuldigte verfügt demnach über ca. CHF 2‘080.00 pro Monat. Der Pauschalabzug ist dem Beschuldigten im Umfang von 5% zu gewähren, da er keine Steuern zu bezahlen hat und mit Freundin und Kind zusammen wohnt. Seiner Unterhaltspflicht gegenüber seinen Söhnen kann der Beschuldigte zurzeit nicht nachkommen. Es