131 Z. 38 f.). Es ist offensichtlich, dass der Beschuldigte, welcher mittlerweile wohl zum dritten Mal Vater geworden ist und mit Freundin und Kind zusammen wohnt (pag. 252, 258, 259), mit einem monatlichen Einkommen von CHF 1‘000.00 nicht existieren kann. Der Beschuldigte scheint die sicherlich erfolgende direkte Unterstützung des Sozialdienstes ausser Acht gelassen zu haben. Die vom Beschuldigten zu bezahlende Prämie für die Krankenkasse dürfte monatlich ca. CHF 390.00 betragen. Die monatliche Miete beträgt CHF 1‘380.00 inkl. Nebenkosten. Davon sind dem Beschuldigten CHF 690.00 anzurechnen.