14.5 Täterkomponenten Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 30.4.2015 wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss (qualifizierte Alkoholkonzentration), einfacher Verkehrsregelverletzung sowie pflichtwidrigem Verhalten bei Unfall zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à CHF 50.00 und zu einer Busse von CHF 1‘500.00 verurteilt (pag. 247). Der automobilistische