14 Tagessatzhöhe entsprechend anzupassen. Dem Beschuldigten kann angesichts der einschlägigen Vorstrafe und dem Umstand, dass er nur einen Monat nach dem Erhalt des Strafbefehls der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland wieder straffällig geworden ist, keine gute Prognose gestellt werden. Die Geldstrafe ist unbedingt auszufällen.» Den Antrag, wonach die Geldstrafe unbedingt auszufällen sei, wiederholt die Berufungsführerin in ihrem Schreiben vom 22.3.2017 (pag. 324).